Weil der Warenanteil gemessen am Umsatz die Erfahrungswerte erheblich überschritt, schlug die Veranlagungsbehörde am 8. Oktober 2007 eine Ermessensveranlagung vor. Sie ging – "basierend auf Erfahrenszahlen (Zuschlagssätze zum Warenaufwand/massgebender Bruttogewinn von 75%)" – von einem Umsatz von Fr. 400'000.-- aus (Bruttogewinn Fr. 285'789.70; 71,45% des Umsatzes), so dass sich ein steuerbarer Gewinn von Fr. 80'200.-- ergab.