B.- Die U Bar GmbH deklarierte am 28. September 2006 für das Geschäftsjahr 2005 entsprechend dem Geschäftsabschluss per 31. Dezember 2005 einen Reinverlust von Fr. 83'654.16. Der Bruttogewinn betrug Fr. 121'837.99 (51,6% des Umsatzes von Fr. 236'048.29; Warenaufwand Fr. 114'210.30). Weil der Warenanteil gemessen am Umsatz die Erfahrungswerte erheblich überschritt, schlug die Veranlagungsbehörde am 8. Oktober 2007 eine Ermessensveranlagung vor.