Die Veranlagungsbehörde nahm Korrekturen bei den Abzügen für Berufskosten, Schuldzinsen und Versicherungsprämien vor und setzte das steuerbare Einkommen für die Staats- und Gemeindesteuern 2005 am 9. Januar 2007 auf Fr. 50'800.-- fest. Das steuerbare Vermögen wurde entsprechend der Deklaration mit Fr. 39'000.-- veranlagt. Die Veranlagung wurde unangefochten rechtskräftig.