A.- X ist Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der U Bar GmbH, die gemäss Eintrag im Handelsregister den Betrieb eines Restaurants an der S-Strasse in V bezweckt. Für 2005 deklarierten X und seine Ehefrau am 3. Juni 2006 – bei Einkünften von X aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 42'252.-- gemäss Lohnausweis der U Bar GmbH – ein steuerbares Einkommen von Fr. 43'640.--. Die Veranlagungsbehörde nahm Korrekturen bei den Abzügen für Berufskosten, Schuldzinsen und Versicherungsprämien vor und setzte das steuerbare Einkommen für die Staats- und Gemeindesteuern 2005 am 9. Januar 2007 auf Fr. 50'800.-- fest.