Die Beschwerdeführer haben belegt, dass dies bei der Arbeitgeberin des Ehemanns nicht der Fall ist. Im Schreiben der Arbeitgeberin vom 8. Dezember 2009 wird ausgeführt, die Kantine habe eine sehr beschränkte Platzzahl (ca. 40 Plätze bei einer Mitarbeiterzahl von rund 400) und werde seit Jahren von den gleichen Personen genützt, weshalb die anderen Mitarbeiter schon seit einiger Zeit keine Gelegenheit hätten, auch von der Vergünstigung zu profitieren (act. 2/1).