Auf dem Lohnausweis ist das Feld "G" anzukreuzen, wenn dem Arbeitnehmer Lunch- Checks abgegeben werden oder ihm (während mindestens der Hälfte der Arbeitstage) die (Mehr-)Kosten für eine auswärtige Hauptmahlzeit in Form von Spesenentschädigungen bezahlt werden. Ein Hinweis ist auch dann anzubringen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, verbilligt das Mittag- oder Abendessen in einem Personalrestaurant einzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn nicht bekannt ist, ob der Arbeitnehmer davon Gebrauch macht (vgl. Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung, Formular 11, gültig ab 1. Januar 2005, Hrsg: Schweizerische Steuerkonferenz).