Für die Mehrkosten der Verpflegung beträgt der Pauschalansatz für das Jahr 2008 als voller Abzug pro Hauptmahlzeit bzw. Tag Fr. 15.--, im Jahr Fr. 3'200.--, und als halber Abzug pro Hauptmahlzeit bzw. Tag Fr. 7.50, im Jahr Fr. 1'600.-- (Anhang BerufskostenV in der Fassung vom 19. Juni 2006). Nur der halbe Abzug ist zulässig, wenn die Verpflegung vom Arbeitgeber anders als in bar verbilligt wird (Abgabe von Gutscheinen) oder wenn sie in einer Kantine, einem Personalrestaurant oder einer Gaststätte des Arbeitgebers eingenommen werden kann (Art. 6 Abs. 2 BerufskostenV).