Die Pauschalansätze sind im Anhang zur Verordnung des EFD über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (SR 642.118.1, abgekürzt: BerufskostenV) geregelt: Für die Mehrkosten der Verpflegung beträgt der Pauschalansatz für das Jahr 2008 als voller Abzug pro Hauptmahlzeit bzw. Tag Fr. 15.--, im Jahr Fr. 3'200.--, und als halber Abzug pro Hauptmahlzeit bzw. Tag Fr. 7.50, im Jahr Fr. 1'600.-- (Anhang BerufskostenV in der Fassung vom 19. Juni 2006).