a) In der Beschwerde wird ausgeführt, in seiner Tätigkeit als Leiter des betrieblichen Rechnungswesens habe der Beschwerdeführer wöchentlich mehrere Besprechungen und Sitzungen. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Arbeitshaltung könne er es sich nicht leisten, Besprechungen aus persönlichen Gründen, wie einer täglichen Abgabe des Mittagessengutscheins oder einer rechtzeitigen Mittagspause, zu unterbrechen oder sogar abzubrechen.