A.- Y und X wohnen in einem eigenen Einfamilienhaus in N. Sie haben zwei Töchter (Jahrgang 1988 und 1993) und einen Sohn (Jahrgang 1990). Y ist unselbständig erwerbstätig als Lehrerin. X ist als Leiter betriebliches Rechnungswesen bei der B AG angestellt und arbeitet in F im Kanton TG.