1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen und der angefochtene Einsprache-Entscheid des kantonalen Steueramtes vom 5. November 2009 wird aufgehoben. 2. Der Rekurrent wird für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 79'400.-- und ohne steuerbares Vermögen © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte veranlagt. 3. Der Rekurrent bezahlt die amtlichen Kosten von Fr. 1'200.-- zu drei Vierteln unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 600.--; einen Viertel der Kosten trägt der Staat. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/7