Zuzüglich der Kinderzulage von monatlich Fr. 200.-- ergeben sich für A somit geschuldete Zahlungen von Fr. 22'906.--. Für die Tochter B betragen die indexierten Unterhaltsbeiträge Fr. 1'462.-- pro Monat (Fr. 1'450.-- indexiert auf Indexstand Oktober 2007 von 107.3 Punkten, Basis 2000), was zuzüglich der Kinderzulagen von Fr. 200.-- pro Monat geschuldete Beiträge von Fr. 19'944.-- ergibt. Die zum Abzug berechtigten Kinderunterhaltsbeiträge für das Jahr 2008 betragen somit insgesamt Fr. 42'850.-- statt der veranlagten Fr. 36'000.--. Das steuerbare Einkommen reduziert sich demzufolge um Fr. 6'850.-- auf Fr. 79'400.--.