darin liegt kein widersprüchliches Verhalten, sondern es ist Ausprägung der Gesetzmässigkeit im Steuerrecht. Der Grundsatz von Treu und Glauben findet zwar im öffentlichen Recht und insbesondere auch im Steuerrecht Anwendung. Allerdings ist seine Tragweite im Steuerrecht, das vom Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Besteuerung beherrscht ist, geringer als in anderen Rechtsgebieten (VerwGE-2009/203 vom 11. Mai 2010, S. 10 f., mit Hinweisen auf Lehre und bundesgerichtliche Rechtsprechung, www.gerichte.sg.ch).