Aufgrund der grosszügig bemessenen Kinderunterhaltsbeiträge inklusive Kinderzulage ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Kinder damit vollumfänglich abgegolten sind (vgl. Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, ZVW 63, S. 53). Insoweit es sich bei den monatlichen Zahlungen um eine Entschädigung für die Haushaltführung handelt, liegen nicht abziehbare © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte