c) Der Rekurrent lebt mit seiner Lebenspartnerin und zwei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. In einem als "Unterstützungsvereinbarung" bezeichneten Vertrag vom 30. Dezember 2001 (act. 2/9) verpflichtet sich der Rekurrent, die vollen Unterhaltskosten für beide Parteien sowie die durch die Kinderunterhaltsvereinbarungen nicht gedeckten Kosten für die Kinder zu übernehmen. Die Partnerin übernimmt vorwiegend die Kinderbetreuung; die Haushaltsarbeiten und die Kindererziehung werden gemeinsam übernommen. Der Rekurrent bezahlt seiner Partnerin zusätzlich zu den Kinderunterhaltsbeiträgen monatlich Fr. 2'000.--, solange sie keinem Erwerb nachgeht.