© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Partner dem andern gegenüber erbringt, über die Haushaltführung hinausgeht, kann auch zwischen Konkubinatspartnern ein Arbeitsverhältnis bestehen (Richner/Frei/ Kaufmann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 2. Aufl. 2009, N 81 zu Art. 16 und N 23 zu Art. 17 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, SR 642.11, abgekürzt: DBG). Nach Art. 47 lit. a StG sind Aufwendungen für den Unterhalt des Steuerpflichtigen und seiner Familie nicht abziehbar.