Mit Vernehmlassung vom 4. März 2010 beantragt die Vorinstanz die Abweisung des Rekurses. Auf die von den Parteien zur Begründung ihrer Anträge gemachten Ausführungen und die Akten wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Im Rahmen der Rekursbearbeitung wurden zusätzliche Akten beigezogen, was dem Rekurrenten zur Kenntnis gebracht wurde. Erwägungen: