© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B.- Gegen diesen Einsprache-Entscheid erhob X mit Eingabe vom 8. September 2009 Einsprache mit dem Antrag, die Unterhaltszahlungen an Y seien zum Abzug zuzulassen. Mit Einsprache-Entscheid vom 5. November 2009, zugestellt am 21. Dezember 2009, wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab. C.- Mit Eingabe vom 19. Januar 2010 erhob X gegen diesen Einsprache-Entscheid Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, die geleisteten Unterhaltszahlungen an Y in der Höhe von Fr. 24'000.-- seien von den steuerbaren Einkünften in Abzug zu bringen.