d) Zusammenfassend sprechen zahlreiche Anhaltspunkte wirtschaftlicher und persönlicher Natur dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Rekurrenten in U/SG und nicht in W/SZ befindet. Sein Arbeitsplatz und der Sitz seiner von ihm beherrschten Arbeitgeberin befinden sich in U. Seine Freundin, bei der es sich zwar nicht um eine Lebenspartnerin handeln soll, mit der er allerdings Ferien und Wochenenden verbringt, lebt in U. Der Rekurrent übernachtet wöchentlich ein- bis zweimal in seinem Einfamilienhaus in U, welches seine Freundin für einen weit unter dem Marktwert liegenden Zins gemietet hat.