Selbst wenn – wie der Rekurrent geltend macht – angesichts der konkreten Umstände der Nutzung aus dem Strom- und Wasserverbrauch in der Liegenschaft in U kein direkter Schluss auf seinen Aufenthaltsort gezogen werden darf, kann aus den konkreten Verbrauchszahlen für seine Wohnung in W doch abgeleitet werden, dass er sich dort eher wenig aufhielt. Der Stromverbrauch liegt mit rund 700 kWh deutlich unter dem Durchschnitt eines Einpersonenhaushalts (vgl. www.tagesanzeiger.ch/zuerich/ unterland/Grosse-Unterschiede-beim-Stromverbrauch-im-Unterland vom 10. Dezember 2009, wo von einem Durchschnitt von 1'850 kWh pro Jahr in einem Einpersonenhaushalt ausgegangen wird).