Mit diesem – reduzierten – Mietzins werden zudem monatlich Fr. 800.-- als Entgelt für Arbeiten verrechnet, welche die Freundin im Zusammenhang mit dem Unterhalt der Liegenschaft erbringt. Diese Arbeiten bestehen nach Angaben des Rekurrenten darin, dass sie zwei Gästezimmer im Untergeschoss, die temporär von Mitarbeitern und Kunden der Arbeitgeberin des Rekurrenten genutzt werden, betreut und den Garten pflegt. Der Rekurrent hat den Umfang dieser Aufgaben nicht konkretisiert.