unterhalten werden, ist jeweils aufgrund der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Bei Personen mit Beziehungen zu mehreren Orten werden die persönlichen und familiären Kontakte zum Ort, wo sich ihre Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern und/oder Geschwister) aufhält, als stärker erachtet als diejenigen zum Arbeitsort, wenn sie in nicht leitender Stellung unselbständig erwerbstätig sind und täglich oder an den Wochenenden regelmässig an den Familienort zurückkehren. Bei Alleinstehenden werden die Kriterien, wann anstelle des Arbeitsortes der Aufenthaltsort der Familie als Hauptsteuerdomizil anerkannt werden, jedoch besonders streng gehandhabt.