Das überdurchschnittliche Arbeitspensum erlaube dem Rekurrenten "untertags" nur gelegentliche Aufenthalte rein geschäftlicher Natur für repräsentative Zwecke. Bei den beiden Zeugen handle es sich um einen langjährigen Nachbarn und eine gute Bekannte mit Wohnorten in W und B. Sie seien durchaus repräsentativ. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte