monatlich Fr. 800.-- honoriert. Dass die Empfängerin diese geldwerte Leistung nicht deklariert habe, könne dem Rekurrenten nicht angelastet werden. Die Abmachungen mit der Mieterin hätten mit den Lebensgewohnheiten des Rekurrenten nichts zu tun, auch wenn es sich dabei um seine Freundin handle. Deshalb davon auszugehen, der Rekurrent halte sich hauptsächlich in U auf, entbehre jeder Grundlage. Aus dem Wasser- und Stromverbrauch in der vermieteten Liegenschaft in U könne nicht auf die steuerrechtliche Zugehörigkeit geschlossen werden. Bei den eingereichten 42 Belegen handle es sich lediglich um die mit Kreditkarten privat bezahlten Beträge.