Diese seien auch verantwortlich dafür, dass der Z AG für die Nutzung keine Miet- und Verbrauchskosten verrechnet würden. Wegen der Fremdbenützung der Gästezimmer im Untergeschoss sei eine zuverlässige und vertrauenswürdige Mieterin wichtig. Deren Arbeiten seien mit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte