Im Rekurs wird geltend gemacht, die 5 ½-Zimmer-Eigentumswohnung in W sei vollständig eingerichtet. Der Rekurrent pendle regelmässig zwischen Wohn- und Arbeitsort. Sein Stromverbrauch in L unmittelbar vor dem Wegzug habe sich jährlich auf 532 bzw. 347 kWh belaufen. Vom 1. Mai 2002 bis 31. März 2003 habe der Stromverbrauch jährlich 610, 688 bzw. 746 kWh betragen. Der Rekurrent habe in den Jahren 2007 bis 2009 in W mehr Strom verbraucht als vor und nach seinem Wegzug von L. Die insgesamt relativ geringen Energiekosten in L und W erklärten sich dadurch, dass der Rekurrent überdurchschnittlich viel arbeite, insbesondere auch an Sonn- und Feiertagen.