Für die geltend gemachte Nutzung der Liegenschaft in U durch Mitarbeiter der Niederlassungen der Z AG und Kunden aus dem Ausland seien seit 1. Januar 2007 weder Rechnungen gestellt noch Zahlungen geleistet worden. Während vertraglich eine Miete von Fr. 1'400.-- vereinbart worden sei, seien tatsächlich lediglich Fr. 600.-- monatlich vereinnahmt worden. Die Differenz von monatlich Fr. 800.-- als Entgelt für die angeblichen Arbeiten der Mieterin für die Betreuung der Liegenschaft, insbesondere der Gastzimmer und des Gartens, sowie der Wäschebesorgung erscheine in keiner Steuererklärung der involvierten Personen.