Sie deckt sich zudem mit Art. 115 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11, abgekürzt: DBG). Das Steuerverfahrensrecht kennt keine Zeugnispflicht, ja nicht einmal die Möglichkeit der freiwilligen Zeugenaussage. An die Stelle der fehlenden © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte