gallischen Veranlagungsbehörde gab X am 13. Februar 2010 an, beruflich häufig im In- und Ausland unterwegs zu sein und wöchentlich an zwei bis drei Tagen in W und an ein bis zwei Tagen in U zu übernachten. Die Veranlagungsbehörde zog unter anderem Angaben zum Strom- und Wasserverbrauch in den Liegenschaften von X in W und in U bei. In W wurde ein "enorm tiefer" Strom- und Wasserverbrauch festgestellt. X nahm dazu am 28. Mai 2010 Stellung. Die Veranlagungsbehörde stellte mit Verfügung vom 15. Juli 2010 fest, X gelte ab 1. Januar 2007 "bis heute" in U als unbeschränkt steuerpflichtig.