Beschwerdeführer die im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Beweise, Fotos der Kochgelegenheit, bereits im Einspracheverfahren eingereicht hätten. Eine Änderung der Praxis der Veranlagungsbehörden, welche den Abzug für Mehrkosten der Verpflegung bei Wochenaufenthalt bei Vorliegen einer Kochgelegenheit reduziert, ist frühestens für das Jahr 2010 zu prüfen. Für das Jahr 2009 haben sich die Veranlagungsbehörden an die Weisungen im Steuerbuch und die Wegleitung für Steuerpflichtige zu halten, welche eine Reduktion nur bei Verbilligung durch den Arbeitgeber vorsehen (vgl. VRKE I/1 2011/6 vom 18. August 2011).