Verlangt werden Identität des Steuersubjekts, des Steuerobjekts, der Steuerperiode und der Steuerart (Vallender/ Wiederkehr, in: Ehrenzeller/Mastronardi/Schweizer/Vallender, Kommentar zur Schweizerischen Bundesverfassung, 2. Aufl. 2008, N. 62 zu Art. 127 der Schweizerischen Bundesverfassung [SR 101; abgekürzt: BV]). Das © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Doppelbesteuerungsverbot ist somit im vorliegenden Fall nicht tangiert, da nicht die selben Leistungen des Beschwerdeführers unter der Leibrentenverpflichtung in der selben Steuerperiode doppelt besteuert werden.