e) Die Beschwerdeführer machen geltend, durch den reduzierten Abzug der geleisteten Leibrenten würden das Doppelbesteuerungsverbot und das Korrespondenzprinzip verletzt. Ein Verstoss gegen das Doppelbesteuerungsverbot liegt vor, "wenn eine steuerpflichtige Person von zwei oder mehreren Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und für die gleiche Zeit zu Steuern herangezogen wird (aktuelle Doppelbesteuerung) oder wenn ein Kanton in Verletzung der geltenden Kollisionsnormen seine Steuerhoheit überschreitet und eine Steuer erhebt, die einem anderen Kanton zustehen würde (virtuelle Doppelbesteuerung)" (BGE 137 I 145, E. 2.2).