Beim DBG handelt es sich um ein Gesetz, einen generell-abstrakten Erlass, in dessen Weitergeltung grundsätzlich kein vom Grundsatz von Treu und Glauben geschütztes Vertrauen gesetzt werden kann. Eine Verletzung des Vertrauensprinzips durch die Änderung von Art. 33 Abs. 1 lit. b DBG verneint auch P. Locher (Kommentar zum DBG, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte