Mit Eingabe 2. November 2010 erhoben sie gegen diese Veranlagung Einsprache, welche mit Einsprache-Entscheid vom 22. November 2010 teilweise gutgeheissen wurde. Die Beschwerdeführer wurden mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 187'600.-- veranlagt; an der Beurteilung der Abzüge für Mehrkosten der Verpflegung bei Wochenaufenthalt sowie für die bezahlte Leibrente wurde jedoch festgehalten.