Sachverhalt: A.- X U und Y V U, wohnhaft in W, waren 2009 beide für die Beratungsstelle 2. Säule AG in B tätig. Mit Mietvertrag vom 26. April 2005 mietete X U eine 1-Zimmer-Wohnung an der H-Allee in B. Der Mietvertrag führt Küche sowie Dusche/WC als Nebenräume auf. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 3. Februar 1988 erwarb X U Miteigentum zu 2/3 am Grundstück Nr. 001 in W. Im Umfang von Fr. 402'696.-- entrichtete er den Kaufpreis als monatliche, lebenslängliche Leibrente von Fr. 3'000.-- zu Gunsten des Verkäufers und dessen Ehegattin. Entsprechend diesem Vertrag bezahlte er 2009 Fr. 36'000.-- an die überlebende Ehegattin des Verkäufers.