Anfechtungsgegenstand ist der Nichteintretensentscheid des kantonalen Steueramts vom 26. November 2010 betreffend Revision der Staats- und Gemeindesteuern 2003 bis 2008. Dieser Entscheid bildet die sachliche Begrenzung des Anfechtungsverfahrens (vgl. Cavelti/Vögeli, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton St. Gallen, 2. Aufl. 2003, Rz 579). In diesem Rekursverfahren kann daher ausschliesslich geprüft werden, ob das kantonale Steueramt zu Recht auf das Revisionsbegehren nicht eingetreten ist.