Das kantonale Steueramt beantragte in seiner Vernehmlassung, der Rekurs sei abzuweisen und der Revisionsentscheid vom 26. November 2010 zu bestätigen, unter Kostenfolgen zulasten des Rekurrenten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte