C.- Mit Eingabe vom 17. Dezember 2010 erhob X gegen den Nichteintretensentscheid des kantonalen Steueramts Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission. Er hält fest, seit 2003 habe U ihm immer wieder Kirchensteuern verrechnet, obwohl auf jeder Steuererklärung vermerkt gewesen sei, dass er konfessionslos sei. Er frage sich, ob sein Übersehen des Fehlers in der Steuerrechnung höher zu gewichten sei als der (vielleicht absichtliche) Fehler der Gemeinde U. Seines Erachtens hätte jeder normale Mensch die unrechtmässig erhobenen Steuern ohne wenn und aber zurückbezahlt.