B.- Mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 stellte X beim kantonalen Steueramt ein Revisionsgesuch. Er hielt fest, er habe in U eine Liegenschaft gekauft, aber nie dort gewohnt. Umso mehr habe es ihn erstaunt, als er letzthin bei einer Nachsteuerrechnung festgestellt habe, dass er Kirchensteuer bezahlt habe, obwohl er konfessionslos sei. Er habe 23 Jahre immer seine Steuererklärung mit dem Vermerk "konfessionslos" eingereicht. Er ersuche um Rückzahlung der Kirchensteuer.