Um seine Fixkosten zu senken, habe er sich entschieden, den Wagen abzugeben (act. 7-II/k). Aus diesen Ausführungen ist zu schliessen, dass der Beschwerdeführer sich auch für die Weiterführung des Leasingvertrags zu den – von seiner Arbeitgeberin ausgehandelten günstigen – Leasingbedingungen hätte entscheiden können.