Die Rahmenvereinbarung zum "Fringe Benefit Autoleasing" hält sodann fest, dass der – allenfalls von der C AG mit den Leasingpartnern ausgehandelte günstige Leasingzinssatz – über die gesamte Leasingvertragsdauer gilt und sich auch dann nicht ändert, wenn ein Mitarbeiter einen allfälligen Vergünstigungsanspruch durch Rückstufung oder durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlieren sollte, sofern er den Leasingvertrag in unveränderter Form weiterführt (Ziff. 3.5 Konditionen).