übernommen und aus dem Sozialplan "Coach", an welchem der Beschwerdeführer teilnahm, gedeckt (vgl. act. 7-II/k, Beilage zum Schreiben des Beschwerdeführers vom 24. März 2010). Ein Sozialplan hat zum Zweck, bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen Härten für die betroffenen Arbeitnehmer zu vermeiden oder zu mildern. Er gilt im weitesten Sinn als Massnahme zum Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen. Inhaltlich sind dem Sozialplan kaum Grenzen gesetzt. Es sind viele Massnahmen denkbar, die dem genannten Zweck dienen können.