Die C Leasing AG erwarb am folgenden Tag bei der Auto W AG das vom Leasingnehmer ausgewählte Fahrzeug zum Preis von Fr. 109'300.--. Per 31. Juli 2009 wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer durch die Arbeitgeberin aufgelöst. In der Folge wurde auch der Leasingvertrag aufgelöst und das Fahrzeug an die Leasinggeberin zurückgegeben. Die mit der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags fällig werdende Penaltyzahlung an die Leasinggesellschaft von Fr. 23'161.15 übernahm die C AG.