Der Beschwerdeführer schloss daraufhin als Leasingnehmer am 17. Oktober 2008 mit der C Leasing AG als Leasinggeber einen Leasingvertrag über einen "BMW X5 Geländewagen" mit einem Barkaufpreis von Fr. 109'300.-- (nach einem Rabatt von Fr. 16'850.--) ab. Der Vertragsbeginn wurde auf den 1. November 2008, das Vertragsende auf den 31. Oktober 2013 festgelegt. Es wurden 60 monatliche Leasingraten von Fr. 1'391.45 vereinbart. Der kalkulierte Restwert des Fahrzeuges wurde auf Fr. 45'825.-- festgesetzt. Die C Leasing AG erwarb am folgenden Tag bei der Auto W AG das vom Leasingnehmer ausgewählte Fahrzeug zum Preis von Fr. 109'300.--.