Der Beschwerdeführer beantragte am 19. Juni 2008 bei der C Leasing AG die Leasingfinanzierung eines "BMW X5" mit einem dem Nettoverkaufspreis entsprechenden Nettofinanzierungsbedarf von Fr. 108'250.--. Aufgrund einer Tragbarkeitsberechnung, die sich auf die monatlichen Einkünfte und Auslagen des Beschwerdeführers stützte, genehmigte die C Leasing AG die Finanzierung gleichentags. Der Beschwerdeführer schloss daraufhin als Leasingnehmer am 17. Oktober 2008 mit der C Leasing AG als Leasinggeber einen Leasingvertrag über einen "BMW X5 Geländewagen" mit einem Barkaufpreis von Fr. 109'300.-- (nach einem Rabatt von Fr. 16'850.--) ab.