Den Beschwerdeführern war es damit möglich, in der Beschwerde darzulegen, aus welchen Gründen sie den angefochtenen Entscheid als fehlerhaft erachteten. Wenn die Begründung des Einsprache-Entscheides auch knapp ausgefallen ist, verletzt sie unter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Berücksichtigung sämtlicher Umstände den Anspruch auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht.