Vom Nettolohn gemäss Lohnausweis von Fr. 242'330.-- zog er eine "Autoleasing Penaltyzahlung" von Fr. 23'161.15 ab, welche die Arbeitgeberin aufgrund der Auflösung eines von X U abgeschlossenen Autoleasingvertrags an die C Leasing AG leistete. Die Veranlagungsbehörde rechnete diese Zahlung bei den steuerbaren Einkünften aus der unselbständigen Erwerbstätigkeit auf, nahm weitere Korrekturen vor und veranlagte X U und Y V U für die direkte Bundessteuer 2009 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 242'800.--. Das kantonale Steueramt wies die Einsprache, mit der die Aufrechnung der "Penaltyzahlung" beanstandet wurde, am 8. November 2010 ab.