A.- X U und Y V U wohnen zusammen mit ihren beiden Kindern im eigenen Einfamilienhaus in W. X U ist Betriebsökonom FH und war bis zu seiner Entlassung per 31. Juli 2009 bei der C AG angestellt. Anschliessend bezog er Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Für 2009 deklarierte er Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 219'169.--. Vom Nettolohn gemäss Lohnausweis von Fr. 242'330.-- zog er eine "Autoleasing Penaltyzahlung" von Fr. 23'161.15 ab, welche die Arbeitgeberin aufgrund der Auflösung eines von X U abgeschlossenen Autoleasingvertrags an die C Leasing AG leistete.