Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 20.10.2011 Art. 17 DBG (SR 642.11), Art. 30 StG (sGS 811.1). Die Übernahme der Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem Autoleasingvertrag durch die Arbeitgeberin anlässlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde zu Recht als steuerbares Einkommen des Angestellten und Leasingnehmers behandelt. Daran ändert nichts, dass dieser den Leasingvertrag mit einer Tochterunternehmung der Arbeitgeberin geschlossen hatte, diese einen Teil der Leasingraten übernahm und selber die Kündigung des Angestelltenverhältnisses aussprach (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 20. Oktober 2011, I/1-2010/233).