Im Rekurs wird geltend gemacht, der Mietaufwand sei nach der durch die Einzelfirma tatsächlich belegten Fläche ermittelt worden. Belege für diese Behauptung werden indessen nicht eingereicht, indem konkret beispielsweise mit Fotografien dargelegt würde, dass in der Wohnung insgesamt zwei Zimmer – beispielsweise ein Büro und ein Therapiezimmer – © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte